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BBR Bourcarde, Bernhardt, Ruppricht und Partner
Service

IKS


Internes Kontrollsystem (IKS)

Jedes Unternehmen verfügt über formelle und informelle Kontrollen und damit über ein Internes Kontrollsystem, ohne sich dessen vielleicht bewußt zu sein.

Es gehört zu den Sorgfaltspflichten der gesetzlichen Vertreter, ein solches System einzurichten und zu unterhalten.

Den letztendlichen Nachweis darüber können die gesetzlichen Vertreteter nur über die Dokumentation dieses Systems erbringen.

Das IKS umfaßt sowohl den Organisationsplan als auch sämtliche aufeinander abgestimmte Methoden und Maßnahmen in einem Unternehmen, die dazu dienen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Abrechnungsdaten zu gewährleisten und die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschäftspolitik zu unterstützen.

Das IKS ist notwendiger Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses. Aus Erfahrungen auf diesem Gebiet bei durchgeführten Jahresabschlussprüfungen ist festzustellen, dass in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens und der Komplexität der Geschäftsvorfälle das Kontrollsystem oft nicht den zu stellenden Anforderungen genügt, um Vermögensschäden mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen. Die Einrichtung und Pflege des IKS sollte bewußt und systematisch geschehen. Es bietet sich daher an, unabhängig von der Durchführung einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschluss- prüfung die Durchführung einer Durchsicht der Angemessenheit der Massnahmen des IKS als eigenständiges Tätigkeitsfeld anzubieten.

Ziel einer solchen Auftragserteilung wäre die unternehmensexterne Beschäftigung mit den Fragen, ob die notwendigen Kontrollvorgänge eingerichtet und beachtet werden und ob die Durchführung weiterer Massnahmen zu empfehlen ist. Dabei ist es eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Risikobereitschaft , wieviel Kontrolle durchgeführt werden sollte. Es steht fest, dass es auch in einem System, in dem mit Vertrauen in die Mitarbeiter geführt wird, Kontrolle unverzichtbar ist.

Als Bereiche für eine solche Tätigkeit bieten sich insbesondere an

  • die Auftragsabwicklung (Verkauf),
  • der Zahlungsverkehr,
  • die EDV,
  • der Einkauf,
  • das Rechnungswesen inkl. der Kostenrechnung und
  • die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Selbstverständlich können in Absprache mit der Geschäftsleitung auch Sonderfragen untersucht werden.