JAP
Jahresabschlussprüfung (JAP)
Die Durchführung der Jahresabschlussprüfung (JAP)
gewinnt durch die Einführung des Ratings durch die Kreditinstitute, durch
die Verschärfung der Offenlegungsvorschriften und durch die Verschärfung
der Auflagen der Finanzaufsicht zunehmend an Bedeutung.
Unabhängig davon ist aber für das geprüfte Unternehmen ein unmittelbarer
Nutzen mit der Durchführung einer Jahresabschlussprüfung verbunden.
Hierbei sind insbesondere zu nennen:
- Einschätzung der kurz- und mittelfristigen Überlebensfähigkeit
des Unternehmens
- Beurteilung des Internen-Kontroll-Systems der Unternehmens zum Schutz vor
Vermögensschäden
- Erhöhung der Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für die Massnahmen
des IKS durch das Erscheinen und die Befragungen der Prüfer
- Beurteilung des Risikomanagement (Schutz des Geschäftsleitung gegen
den Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzungen bei Unterlassung ausreichenden
Risikomanagements)
- Beurteilung der Rating-Faktoren
- Verminderung der Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat
durch das erteilte Testat, das die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung
bestätigt
- Untersuchen von speziellen Fragestellungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
nach Absprache mit der Geschäftsleitung.