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JAP


Jahresabschlussprüfung (JAP)

Die Durchführung der Jahresabschlussprüfung (JAP) gewinnt durch die Einführung des Ratings durch die Kreditinstitute, durch die Verschärfung der Offenlegungsvorschriften und durch die Verschärfung der Auflagen der Finanzaufsicht zunehmend an Bedeutung.

Unabhängig davon ist aber für das geprüfte Unternehmen ein unmittelbarer Nutzen mit der Durchführung einer Jahresabschlussprüfung verbunden. Hierbei sind insbesondere zu nennen:

  • Einschätzung der kurz- und mittelfristigen Überlebensfähigkeit des Unternehmens
  • Beurteilung des Internen-Kontroll-Systems der Unternehmens zum Schutz vor Vermögensschäden
  • Erhöhung der Aufmerksamkeit der Mitarbeiter für die Massnahmen des IKS durch das Erscheinen und die Befragungen der Prüfer
  • Beurteilung des Risikomanagement (Schutz des Geschäftsleitung gegen den Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzungen bei Unterlassung ausreichenden Risikomanagements)
  • Beurteilung der Rating-Faktoren
  • Verminderung der Haftungsrisiken für Geschäftsleitung und Aufsichtsrat durch das erteilte Testat, das die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung bestätigt
  • Untersuchen von speziellen Fragestellungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach Absprache mit der Geschäftsleitung.